1. Mietvertrag
1.1 Der
Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des
Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung
und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen.
Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder
Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung durch den Vermieter.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungs-Bestätigung
werden Anzahlungen wie folgt fällig:
2.1.1 Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises je
Wohneinheitsbuchung. Die Anzahlung wird auf den Gesamt- Mietpreis angerechnet.
2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb
von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach
Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren.
Hierfür darf der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
Der Restbetrag muß spätestens 21 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein. Bei
kurzfristigen Buchungen wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als
21 Tage liegen ist der Mietpreis je Wohneinheit in voller Höhe sofort bei
Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Storno- und Umbuchungsgebühren sind
sofort fällig.
2. 2.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf
Erbringung der Vermietungsleistung.
3. Mietbestätigung
Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis
spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich
dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Die Mietbestätigung ist der Schlüsselhalterin am Mietobjekt vorzulegen.
4. Änderungen
4.1 Werden vom Mieter Änderungen z. B. hinsichtlich des
Mietbeginn's oder der anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, die der Vermieter
erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und
den Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im
Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.
4.2 Von
Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und
ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten,
sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des
Mieters bleibt unberührt.
4.3 Preiserhöhungen nach Abschluß des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und
nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder
ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies
rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei
Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10
Tagen kostenlos zurücktreten.
4.4 Bis zu
Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den
Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der
Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und
Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung
des Vermieters.
5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Mieters - Dieser sollte im
Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist
der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
- Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises.
- Bei Rücktritt 41 - 21 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
- Bei Rücktritt 20 - 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
- Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des
Mietpreises.
5.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu
führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten
entstanden sind.
6. Rücktritt des Vermieters
6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge
unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B.
Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den
gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht
nicht.
6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des
Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt
werden.
6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das
Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des
Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich
sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3),
verfällt der Mietpreis.
6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen
Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
7. Eine Reiserücktrittskosten -
Versicherung ist im Mietpreis
nicht eingeschlossen. Der Abschluß einer Reiserücktrittskosten - Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
8.1 für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Beauftragten für das Mietobjekt.
8.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
8.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich
vereinbarten Vermietungsleistung. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw.Störungen in der Wasser- und/oder
Stromversorgung wird ausgeschlossen.
8.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten
Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter
entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des
Vermieters verantwortlich ist.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust,
die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
8.6 Der Vermieter haftet nicht für defekte oder ausser
Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder
bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz
sorgen.
8.7 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten
oder Belästigungen, die ausserhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte
verursacht werden
9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung
9.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen
Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.
9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung,
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser
Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein
schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und
Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist
oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.
Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, e-mail oder
telefonisch an den Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor
Ort damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu
überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu
stellen.
9.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis,
Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder
entgegen zu nehmen.
9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter
Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der
vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich
geltend machen
10. Pflichten des Mieters
Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind.
Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen das
Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden
sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch
für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
10.1 Der Mieter muss die Hausregeln des Parkes beachten, die
im Haus ausliegen bzw. an der Rezeption erhältlich sind. Hierzu gehören auch die
nächtlichen Ruhezeiten.
10.2 Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt,
das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen, die Mülleimer entleert, ebenso
Spülmaschine ausgeräumt und Wasserkocher entleert.
11. Abtretungsverbot.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und
Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von
Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
12. Paß-, Visa- . Gesundheitsvorschriften
12.1 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
12.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entstehen gehen zu Ihren Lasten.
13. Sonstige Bestimmungen und Hinweise
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der
Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietbedingungen zu
Folge.
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